Der Förderverein

Aufgaben und Arbeitsweise

Die grundlegende Aufgabe des Fördervereins lässt sich zusammenfassend erklären, wenn man sich den §2 der Satzung anschaut:

§ 2

( 1 ) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

( 2 ) Zweck des Vereins ist, ausschließlich und unmittelbar die Bildungs- und Erziehungsarbeit des Gymnasiums Horkesgath ideell und materiell zu unterstützen

( 3 ) Gem. Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 19.2.2002 ist der Verein zur Abwicklung der Nachmittagsbetreuung 13plus berechtigt.

( 4 ) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Spenden an das Gymnasium Horkesgath.

Die komplette Satzung kann als PDF aus dieser Applikation heruntergeladen oder eingesehen werden.

Der Förderverein erhält Gelder, Mitgliedsbeiträge, Spenden und Projekte/Aktionen. Diese Gelder stehen unmittelbar dem Gymnasium Horkesgath zur Verfügung.

Damit eine geordnete und sinnvolle Verwendung gem. Satzung gewährleistet ist, hat der Förderverein schon seit Jahren einen immer wiederkehrenden Ablauf der Mittelvergabe praktiziert.

Eltern, Schüler, Lehrer, Fachschaften und Schulleitung schlagen dem Förderverein im Laufe des Jahres Mittelverwendungen vor, die zu einem Budgetvorschlag ausgearbeitet werden.
Dieses Budget kann nie höher als die Einnahmen des Fördervereins sein.

Mögliche Beispiele: 

    • Eine neue Software für den Physikunterricht soll angeschafft werden

 

    • Die Fachschaft Kunst benötigt spezielle Werkzeuge

 

    • Ein Projektor soll erneuert werden

 

    • Ein Gemeinschaftsraum erhält neue Möbel

 

    • Die Biologie-Fachschaft benötigt ein Kamera-Mikroskop

 

    • u.s.w.



In Vorstandssitzungen und der Hauptversammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen sind, werden die Vorschläge diskutiert und verabschiedet. Es wird darauf geachtet, dass die Mittelverwendung ausgewogen, d.h. alle Förderbereiche berücksichtigend, stattfindet.

Die Förderbeträge werden dann beim Kauf der jeweiligen Budgetpositionen angewiesen und in der Buchhaltung verbucht.

Einmal im Jahr erfolgt eine Kassenprüfung durch in der Hauptversammlung gewählte Kassenprüfer. Der Kassenbestand wird dokumentiert und in der Hauptversammlung veröffentlicht.

Der Förderverein ist auch verantwortlich für Beschäftigung der vielen Mitarbeiter/-innen im Bereich Ganztag..

Zum Förderverein gehört ein sog. Orgakreis. Die aus vielen aktiven Eltern und Lehrern gebildete Gemeinschaft trifft sich monatlich und organisiert Veranstaltungen wie den Tag der offenen Tür, Schnuppernachmittage, Konzerte, Projekte und alles was neben dem normalen Schulbetrieb noch anfallen kann. In diesem Orgakreis sind alle Eltern mit Organisationstalent jederzeit herzlich gerne willkommen.